Zum Thema Abmahnen. Man mahnt ab um einen Wettbewerbsnachteil zu beheben.... Macht man dann das um sich die Taschen vollzustopfen? Nein, um sein Unternehmen zu schützen!
Da vermisse ich halt nach wie vor konkrete Antworten. Oder anders gesagt: warum kann man nicht Ross und Reiter nennen, sprich welche Händler konkret bilden sich da einen Wettbewerbsnachteil ein?
Ich bin ja bei dir, dass Missstände behoben werden sollten, und dass alles gesetzeskonform zugehen muss.
Aber sorry nochmal, dieser angebliche Wettbewerbsnachteil von Händlern die nicht auf BL verkaufen können, der existiert doch allenfalls theorethisch auf dem Papier. Interessantweise wurden meine bisherigen Ausführungen dazu vin dir ignoriert, was darauf schließen lässt dass keine stichhalten Gegenargumente vorliegen. Deshalb nochmals: stellen wir uns vor, die Abmahnungen führen dazu, dass bei Bricklink alles gemäß hiesigem Recht angepasst wird, und jetzt auch der Spielwarenladen Hinzkunz rechtssicher sein Sortiment bei Bricklink anbieten kann (wobei ich den Begriff "anbieten" bewusst gewählt habe, von verkaufen ist erstmal noch nicht die Rede).
Was wird dann passieren? Wenn diese Läden diese Möglichkeit nutzen, wird es plötzlich ein stark erhöhtes Angebot von Sets aus dem aktuellen Sortiment dort geben. Von Shops, die darüber hinaus nicht viel mehr anzubieten haben als eben das aktuelle Standardsortiment. Wenn sich dann die Preise dafür noch an den jetzigen BL-Preisen aktueller Sets orentieren, stellt sich unweigerlich die Frage: wer soll dort zu diesen überteuerten Preisen kaufen, und weshalb? Die potentiellen Kunden sind ja nicht doof und können i.d.R. Preise vergleichen. Die logische Konsequenz wird also sein, dass irgendwann ein Händler anfängt, seine Preise zu senken um überhaupt etwas zu verkaufen, und alle anderen früher oder später nachziehen müssen. Was dann darauf hinausläuft, dass der Erlös über Bricklink genauso hoch oder niedrig sein wird wie auf seinen anderen Verkaufskanälen. Nur, dass ein zusätzlicher Verkaufskanal mehr Grundlast und Abgleich im Warenwirtschaftssystem erfordert.
So dumm wird also wohl doch kein seriös kalkulierender Spielwarenhändler sein, wenn er nur einen halbwegs geschäftsmässig geschulten Weitblick hat?
Heute ist die Situation bei BL ja eine völlig andere: die dort angebotenen Sets aus dem aktuellen Sortiment sind nur eine Randerscheinung und Nebengeschäft. Die Shops die sowas anbieten, haben üblicherweise als Haupt-Standbein ein umfangreiches Einzelteile-Angebot sowie Sets, die schon längst aus dem Sortiment sind. Mit beidem kann der normale Spielwarenhändler nicht konkurrieren, jetzt nicht und auch nicht wenn BL nach deutschem Recht angepasst worden ist.
Im Prinzip erinnert mich deine Argumentationskette an das, was Anfang bis Mitte der 2000er Jahre in der Musikindustrie abgelaufen ist, zur Hochzeit der illegalen Musikdownloads über Napster & Co. Die Granden der MI haben jeden illegalen Download mit einem entgangenen Kauf gleichgesetzt und dadurch in der Theorie gigantische finanzielle Verluste erlitten. Nun ist unzweifelhaft, dass der MI durch die illegalen Musikdownloads tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Aber wie wir alle wissen, ging diese Rechnung nicht so wirklich auf, nachdem der rechtliche Misstand beseitigt wurde. Weil der Kunde eben doch nicht doof ist und i.d.R. das Preis-Leistungs-Verhältnis prüft. Wobei sich die MI da auch selbst ein paar Eier gelegt hat... beispielsweise dass legale Musikdownloads zunächst per Zertifikat an einen bestimmten Rechner gekoppelt wurden, damit der potentiell böse Kunde die Dateien ja nicht an Dritte weitergeben kann. Dumm nur, dass bei Rechnerdefekt oder der Anschaffung eines neuen Rechners der rechtschaffene Kunde jede Menge Hürden zu überwinden hatte, um seine legal erworbenen Inhalte auf dem neuen Gerät weiternutzen zu können. Kann man sich heute garnicht mehr vorstellen, aber diese Lernprozess war für die MI langwierig und teuer. Man sollte meinen, dass andere Branchen aus solchen Fehlentscheidungen lernen könnten, aber scheinbar ist man da mit Scheuklappen unterwegs.