Kurz gesagt... ich kann den Vorrednern nur beipflichten. Gehe zum Steuerberater.
Nochmal, das Problem sind eben nicht die Verkäufe in erheblichem Umfang, denn da ist der Sachverhalt ziemlich eindeutig. Unklar ist allenfalls die Definition von erheblichem Umfang, wobei unter 410 € Gewinn auch bei gewerblichen Verkäufen keine Steuern anfallen, und die Frage damit eigentlich irrelevant ist. Entsprechend würde ich mit meinem Laienwissen behaupten, dass man bei einem Gewinn von über 410 € im Jahr im Normalfall immer auch gewerblichen Handel betreibt, egal ob man einen, zehn oder hundert Artikel im Monat verkauft.
Schwierig wird es aber im genau umgekehrten Fall, wenn man also nur geringe oder gar keine Gewinne erzielt, weil man dann zumeist weder Rechnungen noch EÜR hat, und auch nicht sofort zum Steuerberater rennt, zumal der ohne diese Unterlagen ja auch nicht viel machen kann. Ihr wisst aber alle, dass neue Lego-Sets bis zu 800 € kosten können, und seltene Sets sogar noch viel mehr. Da reicht also schon ein einziger Verkauf um über der Freigrenze zu liegen.
Dazu benutze ich z.B. keine gedruckten Bauanleitungen oder Aufkleber mehr und verkaufe diese ebenso wie überschüssige Teile sofort weiter. Da kommt man natürlich schnell auf eine große Anzahl von Verkäufen, insbesondere wenn man z.B. Reifen einzeln verkauft. Ohne große Gewinne ist auch das nicht kritisch, kommen jetzt aber noch mehrere größere oder seltene Sets dazu, hat man tatsächlich alle Anforderungen für gewerblichen Handel erfüllt, nämlich den Verkauf einer Vielzahl von gleichartigen Artikeln (Lego) und einen Gewinn von mehr als ein paar hundert Euro.
Droht dafür Ärger macht es eben einen großen Unterschied, ob der Gewinn nur geschätzt werden kann, oder man noch z.B. den Kassenzettel vorlegen kann, wenn man einen Falken weiterverkauft hat. Deswegen mein Tipp alles gut zu dokumentieren, was man als Sammler sowieso tun sollte, wenn man den Überblick über sein Hobby behalten oder nur einen bestimmten Betrag im Monat dafür ausgeben will.
Daneben ist die einzige Frage eigentlich nur, wenn man diese Dokumentation sowieso hat, ob man sie nicht gleich mit dem Finanzamt teilt, was zumindest viele Steuerberater im Internet auch bei Gewinnen unter 410 € empfehlen, wenn man gleichzeitig mehr als nur zwei oder drei Artikel im Monat verkauft. Die Frage habe ich für mich ja aber schon beantwortet, es würde die Sache nur unnötig kompliziert machen, ohne dass ich dadurch einen Vorteil hätte. Beispielsweise ist die Freigrenze nur für die Steuer relevant, als gewerblicher Verkäufer kann man aber auch schon mit 1 € Gewinn oder auch 1.000 € Verlust auftreten, und dann z.B. wegen fehlendem Impressum abgemahnt werden. Mit angemeldetem Gewerbe sieht es nicht viel besser aus, dann bekommt man im Zweifelsfall sogar eher eine Abmahnung für ein fehlerhaftes Impressum von einem Mitbewerber und hat zusätzlich noch den ganzen Aufwand mit Rechnungsstellung und Rückgaberecht bzw. Gewährleistung plus die Kosten für den Steuerberater, auf den man in dem Fall dann auch nicht mehr verzichten sollte. Im Moment interessiert mich aber mehr wie das andere Mitglieder handhaben und da sind die Tipps bisher ja nett gemeint, aber für mich oder andere nicht sonderlich hilfreich, solange nicht jemand mit geringem Umsatz schon beim Anwalt war, und dort sinnvolle Unterstützung erhalten hat.
Für diejenigen, die noch gar nicht in dem Thema drin sind, sei außerdem noch gesagt, dass ihr die Hilfe z.B. bei eBay getrost vergessen könnt. Beispielsweise kann man dort als Privatverkäufer kostenlos bis zu 200 Artikel im Monat einstellen. Es wird außerdem ein Beispiel genannt, bei dem ein Verkäufer mit über 200 Artikeln auch als gewerblich eingestuft wurde, allerdings nur weil er in jedem Angebot den gleichen Standardtext zu Versand und Rückgabe hatte ähnlich den AGB eines Shops. Dass es ohne diesen Text nicht viel anders gewesen wäre wird nicht erwähnt. Weiterhin sind die Informationen auch nicht immer aktuell, beispielsweise steht dort noch die Umsatzgrenze von 17.500 €, die bereits seit dem 01.01.2020 nicht mehr gilt. Und sowohl Umsatz als auch Anzahl sind eben wie gesagt gar nicht so ausschlaggebend, da man bis zur Grenze ja auch keine Steuern auf den Umsatz zahlt, andererseits bleibt ein Händler ein Händler, egal wieviel er verkauft.
Was ich auch noch gefunden habe in dem Zusammenhang: Wer tatsächlich in anderen Dimensionen unterwegs ist und z.B. einen Bricklink-Shop aufbauen will, sollte sich das mit der Kleinunternehmerregel noch einmal gut überlegen, denn wer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt, bekommt natürlich auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Das betrifft alles, was man von anderen Händlern kauft, also z.B. Regalsysteme oder auch neue Lego-Sets für den Teileverkauf, was vor allem im ersten Jahr schnell mehrere tausend Euro ausmachen kann.
Entscheidet man sich aber gegen die Kleinunternehmerregelung bleibt man fünf Jahre lang daran gebunden, da man ja ansonsten einfach im ersten Jahr hohe Steuererstattungen kassieren und dann in die bequemere Regel wechseln könnte. Das gleiche passiert auch, wenn man im zweiten Jahr den Umsatz von 22.500 € überschreitet, dann kann man erst im sechsten Jahr wieder die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Und wie gesagt, 22.500 € sind nicht viel, wenn man sich nur z.B. jede Neuheit aus dem aktuellen Katalog genau einmal kauft kommt man schon fast auf diese Summe. Man kann aber auch einfach mal einen Gewinn von z.B. 10 % ansetzen, das wären dann bei 42 % Einkommenssteuer noch 127,50 € im Monat. Naja und meine Bestellungen bei Bricklink liegen im Schnitt so bei etwa 20 €, d.h. für den genannten Umsatz müsste man etwa 90 Bestellungen im Monat haben und dafür vielleicht 20 Stunden Arbeitszeit investieren plus noch einmal genauso viel um die Teile überhaupt zu beschaffen und zu sortieren. Da bleiben dann pro Stunde noch 3 € übrig und genau deshalb habe ich diesen Plan auch ganz schnell wieder verworfen, mir dazu aber wie man sieht einiges an Gedanken gemacht. Was auch noch wichtig ist zu erwähnen, falls das wirklich jemand bis hierher liest: Sonderfälle wie bereits in einer anderen Branche oder Rentner sind natürlich anders gelagert. Als Arbeitsloser kann man aber z.B. 165 € im Monat dazuverdienen oder aufs Jahr gerechnet fast fünfmal so viel wie ein normaler Angestellter, das ist dann schon wieder ganz ordentlich. Aber auch da lauern Fallen, beispielsweise darf man nicht mehr als 15 Stunden pro Woche dafür aufwenden und ein gewerbliches Verkäuferkonto braucht man natürlich auch wieder. Geht es nur um das Geld ist es also auch da viel einfacher am Wochenende irgendwo zwei Stunden putzen zu gehen oder Regale einzuräumen. Vielleicht ist aber auch gerade das ein Argument gegen die Gewinnerzielungsabsicht beim Verkauf von Lego, nachhaltig ist die Sache ja nicht gerade und selbst mit Pfandflaschen sammeln kann man pro Stunde mehr verdienen.