Käufe und Verkäufe müssen natürlich Dokumentiert werden (Exceltabellen, Dokumente, Belege, etc.), aber man hat keinen Stress mit Umsatz- oder Vorsteuer.
Ich wollte eigentlich nur fragen, ob du die Dokumentation mit der Steuererklärung abgibst, allerdings steht das ja ganz oben auf der Anlage S:
"Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz oder – soweit keine Bilanz erstellt wird – eine Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) elektronisch zu übermitteln“.
Das gilt dann wohl auch, wenn man unter dem Freibetrag von 410 € bleibt, was die ganze Sache leider unnötig kompliziert macht. Grundsätzlich muss man die Nebeneinkünfte dann zwar nicht angeben, aber man darf es natürlich trotzdem tun, und könnte so Fragen ganz einfach vorbeugen. Es reicht ja schon ein unzufriedener Käufer, der nicht nur eine negative Bewertung abgibt, sondern einen aus Rache auch beim Finanzamt anschwärzt, oder gleich zum Anwalt rennt.
Außerdem sind die Grenzen ja fließend, das LG Dessau-Roßlau hat z.B. am 11.01.2017 entschieden, dass erst ab 15 - 25 Verkaufsaktionen pro Monat ein nennenswerter Umfang an Verkäufen vorliegt. Wenn man zehnmal den Millennium Falken Neu & OVP für 800 € verkauft hat man natürlich schon vorher ein Problem, aber so eindeutig ist es halt meistens nicht: Angenommen jemand verkauft 20 Artikel im Jahr und erzielt dabei einen Gewinn von 200 €. Dann kauft er sich aber im Dezember den Falken im Angebot für 700 € und bekommt das gleiche Set zu Weihnachten geschenkt. Eines davon verkauft er für 800 € bei Ebay, wieviel Gewinn hat er jetzt erzielt?
Option 1 ist das geschenkte Set anzugeben, dann sind es 200 € + 800 € - 80 € Verkaufsgebühren = 920 €, d.h. hier greift die volle Steuerpflicht und beim Spitzensteuersatz von 42 % wären das immerhin fast 400 €.
Option 2 ist es das gekaufte Set anzugeben, dann sind es 200 € + 800 € - 700 € - 80 € = 220 €, d.h. unter dem Freibetrag und es wird kein einziger Euro Steuer fällig.
Option 3 ist es einen Mittelwert anzusetzen, dann wären es 200 € + 800 € - 350 € - 80 € = 570 €. Zwischen 410 und 820 € muss der Differenzbetrag ermittelt werden, d.h. 820 € - 570 € = 250 €, zu versteuern sind 570 – 250 € = 320 €, bei 42% wären das etwa 130 €.
Wenn man es freiwillig angibt, kann man sich natürlich auch aussuchen, welche Option man wählt. Und sobald man dann den Steuerbescheid erhalten hat, kann das Finanzamt diesen nachträglich auch nicht mehr ändern. Aber Achtung: Das gilt nur, wenn dem Finanzamt auch alle Informationen vorgelegen haben, und dieses ohne konkreten Anlass nur nicht genau geprüft hat. Die beste Variante wäre in dem Beispiel also Option 3, da man weder das geschenkte Set verschweigt, noch allzu viel bezahlen muss.
Ich hatte ursprünglich gedacht ich könnte einfach pauschal z.B. 200 € Gewinn angeben und bin dann auch sicher, weil das Finanzamt sich ja melden könnte, wenn es mehr Informationen braucht. Die muss man dann aber sowieso bereithalten und könnte sie natürlich auch gleich mit abgeben. Eine Option wäre es allerdings auch den Gewinn z.B. aus dem Verkauf eines alten Laptops mit 0 € aufzuführen. Normalerweise wäre der ja steuerfrei, wenn man aber zusätzlich noch andere Artikel verkauft, wird im Zweifelsfall alles als gewerblich eingestuft. Um keine schlafenden Hunde zu wecken halte ich es da aber für sinnvoller nur alles vernünftig zu dokumentieren und die Kaufbelege mindestens mal fünf Jahre aufzuheben, denn am Ende interessiert ja nur der erzielte Gewinn, und wenn ich einen Laptop für 1.000 € kaufe und nach fünf Jahren für 100 € verkaufe gibt es denn nun mal nicht.
PS: Die Kleinunternehmerregelung ist in ganz Deutschland gleich. Steuer zahlt man nur die normale Einkommenssteuer, also wieder bis zu 42 %. Ob angemeldet oder nicht macht also auch keinen großen Unterschied. Beim Umsatz musst du aber aufpassen! 22.000 € sind nicht wirklich viel, ich meine, wenn wir mal von 20 Verkäufen im Monat ausgehen und im Schnitt von 50 € dann sind das schon 12.000 € im Jahr und je nach Gericht gilt das noch als Privat! Das wird außerdem später richtig kompliziert: Wenn du im ersten Jahr doch einen größeren Umsatz erzielst, wirst du im nächsten Jahr auch nicht mehr als Kleinunternehmer eingestuft und musst 15 % Körperschaftsteuer und 19% Umsatzsteuer zahlen sowie bei einem Gewinn von über 24.500 € auch 3,5 % Gewerbesteuer, was in Summe auch nicht unbedingt mehr ist als vorher, nur halt viel komplizierter. Liegst du im ersten Jahr unter 22.000 € darfst du im zweiten Jahr aber sogar 50.000 € Umsatz haben, solange der Gewinn wieder nicht über 24.500 € liegt. Wenn es im dritten Jahr dann aber z.B. 23.000 € Umsatz sind bist du auch wieder raus und ich meine das bleibt dann auch so.
Für die meisten hier dürfte es in der Größenordnung zwar nicht relevant sein, aber genau das ist doch gut zu wissen, weil man sich eben mit dreistelligen Gewinnen um Steuerkram eigentlich keinen Kopf machen muss. Buch führen sollte man aber trotzdem, denn das Finanzamt ist ansonsten eiskalt und nimmt ohne Kaufbeleg den kompletten Verkaufspreis als Gewinn an, und dann ist man eben schon mit ein oder zwei der teuersten Sets schnell im vierstelligen Bereich. Entsprechend macht es vielleicht doch Sinn alles beim Finanzamt anzumelden, den einen größeren Aufwand hat man auch dann zumindest bei der Buchführung nicht. Als letzte Erkenntnis kann man nur mit dem Verkauf von Lego wohl kaum überleben, es sei denn man kommt nicht nur auf fünf- sondern mindestens mals sechsstellige Umsätze, damit sich der ganze Aufwand lohnt. Dafür braucht man dann aber vermutlich schon zusätzliches Personal und große Lagerflächen und muss noch einmal mehr verkaufen.