Diese Formulierung sieht für mich eher nach einem generischen Standardtext aus, in den der Sachbearbeiter nur noch die betroffene Marke eintragen muss.
Dass
@Zappa bei Bricklink irgendwelche Plagiat-Sets bestellt hat, würde ich mal anzweifeln.
Auch dass da irgendwelche Steine mit gefälschtem Lego-Logo dabei waren, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Das einzig heikle, das mir dazu einfallen würde, wären Minifiguren, deren Design als 3D-Marke rechtlich geschützt ist, und die teilweise nur schwer von diversen Fälschungen zu unterscheiden sind.
Hier könnte vielleicht der Grundsatz gelten, lieber im Zweifelsfall ein Original aus dem Verkehr ziehen, als eine Fälschung durchzulassen.
@Zappa: Waren denn Minifiguren Bestandteil der Bestellung?
Ansonsten könnte ich mir noch vorstellen, dass Lego für noch weitere Teile als der Minifigur Designschutz beantragt hat.
Man sieht ja recht häufig bei Sets von Drittherstellern, dass auch diverse Sonder-Formteile, wie etwa Kotflügel und Kühlergrills, oder auch Dekorationselemente wie etwa die Fische und Krabben 1:1 nachgemacht werden.
Möglicherweise geht der Designschutz ja mittlerweile viel tiefer, als uns bislang bekannt ist.