cookiedent schrieb:Ist eh nen Unding, dass man als Interessent die Betreiber erst anschreiben muss, um dann ev. Verkaufs-Bedingungen zu erfahren, die einem nicht schmecken. Sowas gehört transparent auf die Seite gestellt. Spart allen Beteiligten Zeit.
Ein interessanter Hinweis. Allerdings ist es gängige Praxis, vor allem in der deutschen und europäischen Geschäftswelt, das B2B (Business to Business) Regulaieren eben nicht offen für Jedermann zugänglich sind, sondern im direkten Verfahren untereinander ausgetauscht werden.
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Das bedingt sich allein schon aus der Wettbewerbsfähigkeit heraus sowie der Darlegung von offiziellen Gewerbe-Dokumenten des Interessenten.
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Das wiederum dient in erster Linie dem Schutz des tatsächlichen Kunden: Demjenigen der etwas auf der Plattform kaufen möchte.
Die Methoden des trivialen "Durchwinken" von Jedermann der "sein Privatbestand" loswerden möchte bietet Verkaufs-Plattform die Möglichkeit ein breites Spektrum an "Anbietern" aufzubauen. Gleichzeitig sinkt aber der Schutz des Käufers, da sich umso mehr Personen sammeln, die entweder nicht wissen das es soweteas wie das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) oder das HGB (Handelsgesetzbuch) gibt oder schlichtweg unbedarft handeln. (Womit nicht gesagt wird, dass alle privaten Anbieter unseriös handeln)
MfG
BoB
EDIT: Ergänzung des letzten Satzes in Klammern