• Herzlich willkommen!

    Das Team von »Doctor Brick« heißt Euch herzlich willkommen und wünscht Euch viel Spaß hier!
    »Doctor Brick« ist eine anerkannte Community (RLOC) für erwachsene LEGO Enthusiasten, auch AFOLs (= Adult Fans Of LEGO) genannt.
    Wir können uns hier über alle Belange des LEGO Hobbys austauschen wie z.B. Set- und Teilefragen, Vorstellung und Rezensionen von Legobauten.
    Bitte beachtet die Nutzungsbedingungen und den Verhaltensleitfaden.

TLG geht gegen Noppen im Logo vor

Stud McBrick

Urgestein
Registriert
29 Apr. 2018
Beiträge
1.287
Kannst du denn konkret irgendwelche Stellen in den SdH-Videos anführen, die diesen Tatbestand erfüllen würden?

Nein, das kann ich nicht.
Aber in seinen Videos hat er den Verantwortlichen Legos oft genug Suff oder ähnlich geistige Umnachtung nachgesagt.
Schon alleine das oft zitierte "Füchse" könnte man - in der Form, in der es in der Regel genutzt wurde - als beleidigend auffassen.

Mal ganz abgesehen davon, dass dieser Vorwurf auch nicht von mir kam.
Mir ging es nur darum klarzustellen, dass der Wahrheitsgehalt einer Aussage nichts damit zu tun hat, ob sich davon jemand beleidigt fühlen könnte.

Wenn du mich beispielsweise einen Fuchs nennst, und ich fühle mich dadurch beleidigt, dann hätte ich das Recht, dies als Beleidigung zur Anzeige zu bringen.
Da spielt es dann keine Rolle, ob es sich dabei um ein vermeintlich harmloses Wort handelt, entscheidend ist nur, ob ich mich dadurch beleidigt fühle oder nicht.
 

Steinemann

Urgestein
Registriert
2 Feb. 2014
Beiträge
1.443
Wenn du mich beispielsweise einen Fuchs nennst, und ich fühle mich dadurch beleidigt, dann hätte ich das Recht, dies als Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Da spielt es dann keine Rolle, ob es sich dabei um ein vermeintlich harmloses Wort handelt, entscheidend ist nur, ob ich mich dadurch beleidigt fühle oder nicht.
Vermutlich wird diese Anzeige aber nichts bringen !
 

Stud McBrick

Urgestein
Registriert
29 Apr. 2018
Beiträge
1.287
Das ist wieder eine andere Geschichte.
Aber ich könnte es zur Anzeige bringen, und die zuständigen Behörden müssten dieser Anzeige auch nach gehen.
 

Carrera124

Urgestein
Registriert
1 Dez. 2016
Beiträge
1.111
Ich halte das nach wie vor für völlig an den Haaren herbeigezogen, dass sich bei Lego irgendjemand davon beleidigt fühlen könnte.
Die interessieren sich doch sonst auch nicht was das gemeine Fußvolk will, warum sollten sie sich also um die Videos eines unbedeutenden Youtubers mit seinem winzigen Lädchen kümmern.
 
P

Patrick

Guest
Für eine Beleidigung u. ä. braucht es aber immer einen konkreten Adressaten, d. h. eine ganz bestimmte (natürliche) Person.
"Lego" kann man nicht (im Sinne des Strafgesetzes) beleidigen, auch nicht wenn man z. B. über "die Verantwortlichen" oder "die Firmenleitung" oder ähnliches spricht. Es muss eine ganz bestimmte Person gezielt beleidigt werden - also z. B. "der Max Mustermann von der Lego-Marketingabteilung ist ein Fuchs, der keine Ahnung von seinem Job hat und nur Mist verzapft".
 

@ndy

Urgestein
Registriert
11 Sep. 2013
Beiträge
675
Ort
Böblingen
Ganz so „einfach“ ist es dann nicht, jemanden anzuzeigen, nur weil man sich von den Worten eines Anderen beleidigt fühlt. Und dann ist da ja auch noch die Zeit, die man damit verschwendet, die Sache zur Anzeige zu bringen. Wie oft ich schon im Straßenverkehr diverse Handakrobatiken gezeigt bekommen habe... hab mir anfangs auch gedacht, der gehört eigentlich angezeigt. Mir war dann immer meine Lebenszeit zu schade dafür und ohne Zeugen hat man eh keine Handhabe.
Ich denk mir dann immer... wünsch dir auch nen schönen Tag :D
So, irgendwie komplett abgedriftet vom Thema aber Wurscht :laugh:
 

Stud McBrick

Urgestein
Registriert
29 Apr. 2018
Beiträge
1.287
Wie oft ich schon im Straßenverkehr diverse Handakrobatiken gezeigt bekommen habe... hab mir anfangs auch gedacht, der gehört eigentlich angezeigt. Mir war dann immer meine Lebenszeit zu schade dafür und ohne Zeugen hat man eh keine Handhabe.

Ich weiß, was du meinst, und tatsächlich läuft es auch in den meisten Fällen genau darauf hinaus.
Zeugen gäbe es bei den Heldenvideos aber durchaus genügend..

Im Falle von Personen, die im öffentlichen Interesse stehen kommt dabei meist noch ein weiterer Punkt zum Tragen:
Ein kleiner Fall kann sich hier schnell wie ein Lauffeuer verbreiten und einen hohen Bekanntheitsgrad erlangen.
Siehe z.B. auch der Fall mit dem Schmähgedicht gegen Erdogan:
Ursprünglich vielleicht von 2% der Bevölkerung bei der Ausstrahlung gesehen, und von diesen hatten es wahrscheinlich 75% bereits am nächsten wieder Tag vergessen.
Durch die gerichtliche Auseinandersetzung erlangte das Gedicht dann bundesweite, wenn nicht sogar weltweite Bekanntheit.
Hätte er es einfach darauf beruhen lassen, würde heute kein Hahn mehr danach krähen, so aber hat es gute Chancen, in zukünftigen Geschichtsbüchern erwähnt zu werden.

@Patrick "Beleidigung" war da vielleicht nicht das richtige Beispiel, aber der Tatbestand der üblen Rachrede oder Rufschädigung kann hier durchaus zutreffen.
Aber wie gesagt, mir ging es dabei auch nicht darum, dem Helden irgendwelche Delikte vorzuwerfen, ich wollte damit lediglich offenlegen, dass die öffentliche Meinungsfreiheit in der Regel dort endet, wo andere dadurch herabgewürdigt werden.
 
Oben