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Rechtssicherheit zum Verkauf Lego kompatibler Teile/Steine

schamallahund

Dorfkind
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Hey Leute

Würde gerne mal von Euch etwas zum Verkauf auf eBay Kleinanzeigen von Lego Kompatiblen
Teile/Steine in Sachen Rechtssicherheit durch die bekannten Abmahnwellen seitens Lego erfahren

Da ich hier einige Steine (welche bei Lego selbst nicht erhältlich sind) hier liegen und anhand der Überzahl
keine Verwendung habe würde ich diese gerne bei eBay Kl verkaufen
Nur sehe ich meiner Meinung hier das Problem da Lego ja selbst auf der Lauer liegt um jedes noch so
kleine Vergehen abzumahnen welches ich natürlich vermeiden möchte

Vielleicht hat hier jemand mal selbst solche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in solchen Sachen etwas aus
Ungern würde ich mich da auf dünnem Eis begeben
 

pet-tho

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Du schreibst selber bei Lego nicht erhältliche Steine, was soll da kommen? Problematisch sind Minifiguren und so Zeug, wobei wenn ich sehe was es da bei Ebay an Kopien gibt denke ich is auch da die Gefahr wohl ehr gering.
 

schamallahund

Dorfkind
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Hey Peter
Danke für Deine Einschätzung
Worum es eigentlich geht das diese Steine seltsamer Weise bei Lego in der Farbe
Dark bluish gray nicht zu bekommen sind und bei BL sage und schreibe bei einer Anzahl
von 50 Stck. mit ca. 1300.- € gelistet sind ist schon der Hammer schlechthin
 

Stud McBrick

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wobei wenn ich sehe was es da bei Ebay an Kopien gibt denke ich is auch da die Gefahr wohl ehr gering.

Meiner Erfahrung nach handelt es sich dabei eigentlich überwiegend um Ware aus China, bestenfalls noch mit einer deutschen Briefkastenfirma gemeldet, damit das Ganze in den Suchergebnissen auftaucht.
Da bringts nicht viel, diese Händler abzumahnen, denn da drüben ist sowas ja erlaubt.
Da muss dann der deutsche Zoll eingreifen, wenn das hierher geschickt wird.

Was die Teile angeht, ich weiß von Fällen, in denen auch private Verkäufer auf Ebay angemahnt wurden.
Wenn du da also sowas wie eine Rechtssicherheit willst, darfst du weder die Marke Lego erwähnen (auch nicht, um auf eine Kompatibilität hinzuweisen) noch die jeweilige Vergleichs-Artikelnummer im Verkaufsangebot nennen.

Designschutz sollte kaum eine Rolle spielen, wenn du a) nur privat und b) nur in überschaubaren Mengen verkaufst.
 

schamallahund

Dorfkind
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@Stud McBrick auch Dir großen Dank für Deine Einschätzung zur Sache
Werde dann einfach mal sehen wie ich dies rüberbringe so wie Du es hier beschrieben
hast wäre vielleicht auch eine große Hilfe für den einen oder anderen hier
zumindest dürfte ja die Formbezeichnung des Teiles nicht geschützt sein
so wie es zumindest BL formuliert
 
P

Patrick

Guest
1.) Generell sollte Non-Lego (egal ob bei Ebay oder Ebay-Kleinanzeigen) nicht in der Rubrik "Lego", bzw. "Lego & Duplo" angeboten werden. Einfach die alternativen, vorhandenen Kategorien nutzen (z. B. "sonstige Baukästen", "sonstiges Spielzeug" oder so ähnlich).

2.) Allgemein darf auf die "Kompatibilität mit anderen Herstellern" hingewiesen werden, aber es sollten keinerlei Markennamen genannt werden (z. B. "lego-kompatibel", o. ä.), außer der Marke, um die es sich tatsächlich handelt.

3.) Meiner Erfahrung nach scheren sich weder Lego, noch Ebay einen Dreck um 1. und 2. Sowohl bei Ebay, als auch bei Ebay-Kleinanzeigen finden sich massenhaft Angebote, die gegen beide Punkte verstoßen (und sogar oft 1:1-Plagiate von Lego dort anbieten). Ich habe mir früher mal den Spaß gemacht, solche Angebote zu melden. Reaktion = Null. Ist die Mühe nicht wert...
 

gatewalker

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Wenn du nicht den Markennamen Lego verwendest und in der Kategorie "Lego/Duplo" verkaufst sehe ich da auch kein Problem.

Habe selsbt mal ein Set von Megaconstruct bei Willhaben.at unter der Kategorie "Lego" und im Angebotstext mit "kompatibel mit Lego" beschrieben und nach einiger Zeit wurde es vom Plattformbetrieber gesperrt.
Nach Nachfrage kam einfach der Hinweis ich solls nicht in der Kategorie und Lego und nicht mit dem Markennamen Lego beschreiben und gut ist. Habs dann unter "Bausteinesets/Konstruktionsspielzeug" und "kompatibel zum dänischen Marktführer" beschrieben. Das Set wurd genauso gefunden und wurde in der Zwischenzeit schon verkauft.
 

schamallahund

Dorfkind
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Danke auch Euch Georg und Patrick für die Hinweise vor allem mit der Aussage Kompatibilität mit anderen Herstellern hört sich sehr neutral an
Mal sehen ob es so klappt
Bin jetzt schon mal etwas beruhigter was die Sache so angeht :fngrcrssd:
 

Jey_Bee

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Meiner Erfahrung nach scheren sich weder Lego, noch Ebay einen Dreck um 1. und 2. Sowohl bei Ebay, als auch bei Ebay-Kleinanzeigen finden sich massenhaft Angebote, die gegen beide Punkte verstoßen
Die Frage ist doch, wer diese Regeln "aufstellt"?
Ebay ist im Prinzip nichts anderes als ein Digitaler Flohmarkt. (Jedenfalls war es das mal einst, bis es von kommerziellen Händlern überflutet wurde)
Prinzipiell gebe ich Dir natürlich recht, das eine deutliche Abgrenzung hilfreich wäre.
Genau das ist der Punkt. Hilfreich wäre es, rechtlich bindend im Rahmen von privaten Verkäufen NICHT!

Warum ich das so sehe:
Verkaufe ich mein Lego und alternative Klemmbausteine auf einem realen Flohmarkt, würde ich den Krempel auch nicht Meterweit auseinander stellen.
Und da würde ich auch im Rahmen der Angebote natürlich klar mit Markennamen kommunizieren, warum auch nicht?

Was meiner Meinung nach ein NoGo ist, Lego und Alternativen in Konvoluten zu vermischen. Das kann schon deutlich ärgerlicher und vor allem Mühseliger beim Aussortieren werden.
Aber auch das wäre Rechtlich ohne Belangen.
Auch würde ich schon drauf bestehen das keine expliziten Plagiate angeboten werden. Denn DAS ist auch Privat rechtlich problematisch, wenn man diese Kenntnis (zum Beispiel bei gebauten Modellen) verschweigt.

Solange aber alles klar kommuniziert wird, und keine Irreführung vorliegt, sehe ich im Privaten Gebrauchtmarkt keine Rechtsverstöße.
Lästig auf digitalen Verkaufsplattformen definitiv. Aber Regeln kann nur der Plattformanbieter aufstellen. (Oder natürlich juristische Instanzen)
 

Stud McBrick

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Verkaufe ich mein Lego und alternative Klemmbausteine auf einem realen Flohmarkt, würde ich den Krempel auch nicht Meterweit auseinander stellen.

Wobei man das jetzt so nicht direkt vergleichen kann.

Auf dem realen Flohmarkt hast du in der Regel einen Stand bzw. Tisch, auf dem du dein ganzes Sammelsurium ausbreitest und anbietest.
Bei solchen Privatverkäufen kann niemand von dir verlangen, dass du die unterschiedlichen Marken meterweit voneinander abschottest, oder gar einen zweiten Stand aufmachst.

Auf digitalen Plattformen ist praktisch gesehen aber nichts "nebeneinander", alle Artikel sind vollständig getrennt voneinander in eigenständigen Verkaufsangeboten.
Vergleichbar mit dem Flohmarktstand wäre da bestenfalls die Rubrik "andere Artikel von diesem Verkäufer", denn auch da kann dir keiner Verbieten, mehrer Marken unabhänig voneinander anzubieten.

Was du aber halt nicht darfst, ist "Lego" in einem Verkaufsangebot zu einem Sluban-Set zu erwähnen, oder das Sluban-Set unter der Ebay-Rubrik "Lego" einzustellen.
Das könnte ansonsten als irreführende Beschreibung gelten, da sowas dann auch unter dem Suchbegriff "Lego" in den Ergebnissen auftaucht, obwohl es halt kein Lego ist.

Wenn du auf dem Flohmarkt Sets von Mega Construx mit "Lego"-Schildern etikettierst kannst du genauso Ärger bekommen wie bei Ebay.
Der Unterschied ist nur, bei Ebay fällt sowas halt schneller auf als bei einem Kindergartenflohmarkt in der Mehrzweckhalle von Kleintupfingen an der Schlonz.
 

schamallahund

Dorfkind
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Danke Euch allen für Eure Einlassungen zur Sache bzw. Machbarkeit oder nicht
Nun ist mir das alles erst mal klarer geworden und habe einfach aus mehreren Eurer Argumentationen
Teile verwendet welche so meine ich die Sache sicherer macht
Vor allem die Rubrik als Lego in den Kategorien gemieden und den Oberbegriff Spielzeug genommen
Leider gab es bei eBay Kl keine Unterkategorie wie Bausteinesets/Konstruktionsspielzeug so wie es Georg
vorgeschlagen hatte
Auch die Aussage kompatibel zu anderen Herstellern finde ich am passendsten

Alles in allem bedanke ich mich an alle Mitwirkenden für die Hilfe
 

Jey_Bee

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Wenn es je nach Portal keine passende Kategorie für Kompatible klemmbausteine gibt, bin ich schon der Meinung, das sowas in eine Lego-Kategorie eingestellt werden dürfen sollte.
Man kann (und sollte) dann allerdings deutlich in der Überschrift kenntlich machen, das es sich im Alternative (kompatible) Klemmbausteine handelt.
Zb: "Hersteller X - 100% kompatible Klemmbausteine" oder "Hersteller X - Kompatibel zum Marktführer" etc.

Denn auch wenn es Puristen und Lego selbst nicht hören/lesen mögen, aber für viele Menschen ist "alles" mit Noppen in der Größe "Lego".
Auch die Zielgruppe Kinder interessiert es wenig, ob da LEGO, Sembo, Mega Blocks/Construx oder gar Cobi draufsteht.

Als Händler und/oder kommerzieller Verkäufer, sollte man da natürlich noch vorsichtiger sein.
Aber sowas hat (Meiner Meinung nach) eh nichts auf Privatmarkt Portalen zu suchen.

Ps: Selbstverständlich "nervt" es mich auch, wenn ich nach Lego Steinen/Sets suche, und dann Alternative Klemmbausteine oder dreiste (nicht selten sogar dubiose) Plagiate angezeigt bekomme.
 

Stud McBrick

Urgestein
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Denn auch wenn es Puristen und Lego selbst nicht hören/lesen mögen, aber für viele Menschen ist "alles" mit Noppen in der Größe "Lego".

Und genau darum ist Lego da ja so hinterher, dass andere Marken nicht "Lego" genannt werden.
Gerade diese unbedarften Kunden sind es letztendlich, die möglicherweise schlechte Erfahrungen dann der Marke Lego anlasten.

Sinn und Zweck einer Marke ist es ja, dem Kunden ein klar unterscheidbares Merkmal zu bieten, aber sobald der Markenname eines Herstellers ins Spiel gebracht wird, um einen anderen Hersteller zu bewerben, ist das eben nicht mehr gegeben.
Und selbstverständlich ändert auch der Umstand, dass eine Marke möglicherweise für viele zum Gattungsnamen geworden ist, nichts daran.
 
P

Patrick

Guest
Die Frage ist doch, wer diese Regeln "aufstellt"?
Ebay ist im Prinzip nichts anderes als ein Digitaler Flohmarkt.
Aber deshalb ist es doch kein rechtsfreier Raum! Und es gibt sehr wohl solche Regeln!
Achtung: Ich wiederhole mich (wer es schon drei mal von mir gelesen hat, möge die Augen rollen :biggrin:):
Vor ein paar Jahren habe ich bei Ebay ein Konvolut von "Disney's Cars" verkauft. Die Mehrzahl der Sachen war von Lego-Duplo, ein paar aber auch von Mega Bloks, wo die Lizenz vorher lag. Voll kompatibel.
Ich habe das Set in der Rubrik "Lego" eingestellt und im Angebot klipp und klar und ganz eindeutig aufgedröselt, was von welcher Marke ist.

Das Angebot wurde von Ebay gelöscht mit dem Hinweis: "...weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin ohne seine Genehmigung sein Markenzeichen verwendet haben". Falls ich Fragen dazu habe, möchte ich mich an (Achtung!) Hogan Lovells wenden! Also die juristischen Vertreter Legos in Deutschland. Nun ja, ich hatte Fragen, also habe ich mich an die gewendet. Antwort:
"Ihre Angebote wurden gesperrt, weil Sie diese unter der eBay-Kategorie "LEGO" eingestellt haben, obwohl es sich dabei nicht um Produkte der LEGO Gruppe handelte. Für Bausteinprodukte anderer Hersteller ist die eBay-Kategorie "Baukästen und Konstruktion" vorgesehen."

Das war 2014. Da hat es Lego offenbar noch gejuckt. Und wenn ein Rechteinhaber sich an Ebay wendet, dann prüfen die nicht lange, sondern springen übers Stöckchen.

Genau deshalb habe ich so ca. 2018/2019, als die die Seuche mit den Plagiaten allmählich ein Riesenausmaß annahm und Ebay überschwemmte, zahlreiche solcher Angebote gemeldet, sofern sie in der Rubrik "Lego" eingestellt waren. Und wie schon berichtet: keinerlei Reaktion! Nicht ein einziges dieser Angebote wurde entfernt. Also schien es 2018/19 keinen mehr zu jucken.

Auch die Zielgruppe Kinder interessiert es wenig, ob da LEGO, Sembo, Mega Blocks/Construx oder gar Cobi draufsteht.
Ich beziehe mich vorrangig auf plagiierte Figuren. Da sind Kinder schon lange nicht mehr die Zielgruppe. Denn die Anbieter rufen Preise auf, die selbst für das Original gesalzen wären. Immer in der Hoffnung, einen Dummen zu finden. Dass sie sich dabei im illegalen Bereich bewegen, ist den meisten auch 100%ig klar.
Sie wissen aber, dass Sammler (logischerweise) nur in der Rubrik "Lego" suchen, also wollen sie ihren Murks auch dort anbieten - oder zumindest den Begriff "Lego" unbedingt für die Suchmaschine unterbringen. Deshalb findet man oft kuriose Konstrukte wie:
"Minifiguren zum Lego Star Wars spielen"
"Star Wars Figuren mit Lego Platte"
"Figuren für Lego Star Wars"
und so ähnlich. In den Produktdetails wird dann manchmal schamlos ebenfalls "Lego" angegeben (man kann sich ja im Nachhinein immer noch dumm stellen) oder eben ganz bewusst vermieden ("markenlos") - das passiert ganz besonders oft in Fällen, wo in der Artikelbezeichung ganz stumpf einfach von "Lego-Figuren" geschrieben wird, obwohl es Plagiate sind ("aber in den Produktdetails stand doch 'markenlos' drin")

Auffallend ist auch, dass solche Angebote bei Ebay sehr oft von relativ neuen Accounts eingestellt werden. Denn nach kurzer Zeit kommen die ersten negativen Bewertungen, die sich über die Fälschungen aufregen. Also, weg mit dem "verbrannten" Account und einen Neuen her!
So umgeht man auch den Anschein, gewerblich zu handeln (und nichts anderes tun diese Typen, wenn Sie regelmäßig den Mist für ein paar Cent bei Alibaba bestellen und ihn hier zu Sammlerpreisen verhökern).
 

Kaalen

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Tachle zusamen,

ich denk mal das folgendes:

Zulässige Verwendung fremder Markennamen als beschreibende Angabe

Ausnahmsweise zulässig ist die Verwendung fremder Markennamen als sog. beschreibende Angabe.
Relevant wird diese Ausnahme vor allem bei Zubehör- und Ersatzteilen, wenn diese nicht vom Markenhersteller des Hauptprodukts stammen. Denn erst durch den Hinweis auf das Markenprodukt erfährt der Kaufinteressent, für welchen Gerätetyp er das Zubehör- bzw. Ersatzteil verwenden kann.

Dabei müssen Sie darauf achten, schon in der Artikelbezeichnung deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich "nur" um kompatible Waren handelt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es könnte sich um ein Originalprodukt des Markenherstellers handeln.

Für bestimmte Produktbereiche sieht die Kategoriestruktur auf dem eBay-Marktplatz bereits entsprechende Unterkategorien vor. Achten Sie daher darauf, den Artikel in die dafür vorgesehene Kategorie einzustellen.

Quelle: ebay.de (zweit letzter Eintrag)

der Grund für solche Angebote ist. Allerdings steht an anderer Stelle:

Wenn der Artikel ein Zubehör für einen anderen Artikel ist oder mit einem anderen Artikel kompatibel ist, sollten vor der Bezeichnung des kompatiblen Artikels Begriffe wie „passend für“, „für“ oder „kompatibel mit“ eingefügt werden. Vor den Markennamen von Schmuckartikeln, Kleidungsstücken und Accessoires oder vor universell kompatiblen Artikeln sind Formulierungen wie „passend für“, „für“ oder „kompatibel mit“ allerdings nicht zulässig.

Quelle: ebay.de (dritter Punkt)

Demnach wären die Konstrukte "Minifiguren zum Lego Star Wars spielen" und "Star Wars Figuren mit Lego Platte" legitim, wärend "Figuren für Lego Star Wars" nicht ginge... zumindest nach den ebay Regeln. Wobei natürlich geklärt werden müsste ob LEGO und Co. zu den universell kompatiblen Artikeln gehört.


Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, würd ich einfach die richtige Kategorie wählen und gut is. Sooo viele gibts ja aktuell nicht:

Kategorie.JPG
 

212 215-8

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Und genau darum ist Lego da ja so hinterher, dass andere Marken nicht "Lego" genannt werden.
Gerade diese unbedarften Kunden sind es letztendlich, die möglicherweise schlechte Erfahrungen dann der Marke Lego anlasten.

Sinn und Zweck einer Marke ist es ja, dem Kunden ein klar unterscheidbares Merkmal zu bieten, aber sobald der Markenname eines Herstellers ins Spiel gebracht wird, um einen anderen Hersteller zu bewerben, ist das eben nicht mehr gegeben.
Und selbstverständlich ändert auch der Umstand, dass eine Marke möglicherweise für viele zum Gattungsnamen geworden ist, nichts daran.
(Hervorhebung im Zitat von mir)

Sir McBrick,

im rechtlichen und markenbezogenen Sinne hast Du völlig recht. Äpfel sind keine Birnen.
Die Anwälte haben eine wunderbar saftig grüne Spielwiese gefunden.

Das Problem liegt in der von Dir erkannten unbedarften Kundschaft. Stelle Dich also vor einen beliebigen Toys R Us Deiner Wahl und bekehre die biertrinkenden, Dschungelcamp guckenden, Geissens followenden, beim Fußball grölenden, Ballergames zockenden Herr- und Familienschaften dazu, NIE wieder zu sagen:
- Tempo, wenn sie Zellstofftaschentücher meinen,
- Uhu, wenn sie Universalklebstoff meinen,
- Zewa, wenn sie eine Küchenkrepppapierrolle meinen,
- Tupperware, wenn sie eine Kunststofffrischhaltedose meinen,
- Nivea, wenn sie eine Hautpflegecreme meinen,
- Tesa, wenn sie einen Klarsichtklebefilm meinen,
- Märklin, wenn sie eine elektrische Modelleisenbahn meinen,
- Lego, wenn sie Kiddiecraft-Bausteine meinen...... :x
- undsoweiterundsofort - etcetera - pe pe

Für weite Teile unserer >80 Millionen SIND verschiedene Markennamen schon längst Gattungsnamen geworden. Ob einem persönlich das in den Kram paßt oder nicht, ist absolut wurscht, es juckt "sie" nicht im Mindesten.

Deswegen kämpfen Legos Anwälte vor Gericht und Du vor dem Toys R Us gegen Windmühlenflügel. Wie es dabei um den gewünschten Sieg bestellt ist, kann jedermann beim edlen Ritter Don Quixote nachlesen.


* * * * *

Zum eigentlichen Thema, @Hans:

Du bietest das an, was auf der Verpackung steht, also Produkt der Firma "Müller" oder "Meier". Darunter schreibst Du den Satz: "Die Nennung von Markennamen in diesem Angebot dient nur zur eindeutigen Beschreibung des Artikels und stellt keinerlei Rechtsverletzung dar." Danach darfst Du in einem Zusatz sagen: "passend zu Klemmbausteinen anderer Hersteller". Das Angebot kommt in eine neutrale Rubrik OHNE Markennamen.

Das ist ehrlich und neutral. Was wir von gewissen Leutchen halten, die "es" anders machen, wissen wir alle.
 
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Stud McBrick

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Für weite Teile unserer >80 Millionen SIND verschiedene Markennamen schon längst Gattungsnamen geworden. Ob einem persönlich das in den Kram paßt oder nicht, ist absolut wurscht, es juckt "sie" nicht im Mindesten.

Nichts liegt mir ferner, dies zu bestreiten.
Außer vielleicht, tatsächlich diesen Kampf gegen jene Windmühlen aufnehmen zu wollen... o_O

Muss ich aber auch gar nicht, denn was die von dir genannten Gruppen so im Privaten am Stammtisch, im Freundeskreis oder familienintern von sich geben, spielt für die Geschichte hier keine allzu große Rolle.
Interessant wird es erst, wenn du bei dem Versuch, in der Öffentlichkeit Geld zu verdienen, einen Markennamen nennst, der nichts mit der verkauften Ware zu tun hat.
Denn dann fallen die Windmühlenflügel angesichts der Anwälte und Gerichte schon von ganz alleine ab.

Darum wirst du es auch nie erleben, dass Henkel einen seiner Klebstoffe "UHU" nennt, oder Bosch einen seiner Winkelschleifer "Flex", oder 3M seine Klebestreifen "Tesa".

Ob nun ein Hersteller den privaten Verkauf eines Konkurrenzproduktes unter den Nennung seines Markennamens toleriert oder nicht, ist ganz alleine seine Entscheidung.
Er kann den Betreiber der Verkaufsplattform dazu auffordern, solche Verkaufsangebote zu entfernen, und die Betreiber entfernen lieber solche Angebote ohne weitere Rückfragen, als dass sie sich auf einen Streit mit dem Markeninhaber einlassen, denn letztendlich sind ihnen die Umsätze mit den Marken wichtiger, als die Frage, ob irgendein privater Verkäufer möglicherweise im Recht oder im Unrecht ist.

Mit der Nennung einer Marke, nur zu dem Zweck, um die Verkaufschancen beim Verkauf einer Konkurrenzmarke zu erhöhen, stellt man sich immer mit verschränkten Beinen auf die faulige Bananenschale.

Der Gattungsname hat rechtlich keine Relevanz.
Was zählt ist einzig und allein das Markenrecht.
 

PistenBully 600

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Auffallend ist auch, dass solche Angebote bei Ebay sehr oft von relativ neuen Accounts eingestellt werden. Denn nach kurzer Zeit kommen die ersten negativen Bewertungen, die sich über die Fälschungen aufregen. Also, weg mit dem "verbrannten" Account und einen Neuen her!
So umgeht man auch den Anschein, gewerblich zu handeln (und nichts anderes tun diese Typen, wenn Sie regelmäßig den Mist für ein paar Cent bei Alibaba bestellen und ihn hier zu Sammlerpreisen verhökern).
Bei Ebay Kleinanzeigen war zumindst so 2019-2020 ein privater Verkäufer aktiv, der in über 1000 aktiven Anzeigen "Lego Custom Figuren" verkaufte, größtenteils im Bereich zwischen 4 und 7€. Das ist schon mehr als dreißt und verstößt natürlich auch gegen so einige geltende Rechte. Komisch, dass der so lange aktiv sein konnte. Ich habs irgendwann nicht mehr verfolgt aber ich denke, der ist jetzt auch Geschichte. Hatte den auch mehrfach gemeldet ohne Reaktion...

Prinzipiell wäre ich da beim Anbieten auch vorsichtig und würde die Sachen nicht in der Kategorie Lego einstellen und auch nicht mit Nennung das Namens Lego in irgend einer Form versehen.
Ich hatte erst gestern ein Auto in einem Konvolut, zu dem ich über die Bildersuche im Netz das Set bestimmt habe. Nur um später beim genauen Hinsehen festzustellen, dass die Noppen gar keinen Legoschriftzug haben... dabei ist das originale Set von 2003. War da echt erstaunt. Da hilft halt nur sich gekaufte Konvolute genau anzusehen, leider. Ich denke das Ding wandert jetzt in die Tonne, das noch einzustellen ist mir den Nutzen nicht wert...
 
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P

Patrick

Guest
...bei Zubehör- und Ersatzteilen, wenn diese nicht vom Markenhersteller des Hauptprodukts stammen. Denn erst durch den Hinweis auf das Markenprodukt erfährt der Kaufinteressent, für welchen Gerätetyp er das Zubehör- bzw. Ersatzteil verwenden kann.
[...]
Demnach wären die Konstrukte "Minifiguren zum Lego Star Wars spielen" und "Star Wars Figuren mit Lego Platte" legitim, [...]
Ich unterstelle, dass diese Regelung eher für technische Geräte gedacht ist ("Staubsaugerbeutel passt zu Modell A und B von Hersteller XY" / "Ölfilter ist kompatibel zum VW Golf 5" / usw. / ...).

Aber selbst, wenn wir Lego mit einbeziehen: Wenn es um reines Figuren-Zubehör ginge, könnte ich diese Argumentation mitgehen (und es gibt von Drittanbietern wunderschöne Waffen- und Rüstungsteile, zum Beispiel für Star Wars und Herr der Ringe. Da schaue ich als Lego-Purist manchmal echt neidisch drauf...).

Aber gefälschte Figuren, die es so oder sehr ähnlich auch als Lego-Original gibt, sind eben genau kein "Zubehör- und Ersatzteil", sondern dreiste Plagiate. Und dort hat der Markenname des Originals absolut gar nichts verloren! Und das wissen die Anbieter auch, daher diese Konstrukte, die damit ausdrücklich nicht legitim sind!
 
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Kaalen

Mitglied
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Mal davon abgesehen das es hier eigentlich um das einstellen von nicht LEGO Teilen und im weiteren Verlauf der Nutzung der Marke LEGO im Verkaufstext ging…

Ebay ist ein globaler Tummelplatz … daher gelten andernorts durchaus andere Gesetze. Nicht alles was bei uns verboten ist, ist andernorts auch verboten. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Stichwort Vertragsort: bei Streitigkeiten mit ebay.de gelten EU und deutsche Gesetze, mit ebay.com die entsprechenden US Gesetze, ebay.co.jp die Japanischen usw. Bei Streitigkeiten mit einem Verkäufer gelten seine örtlichen Gesetze. Bei der Einfuhr in den Wirtschaftsraum der EU gelten EU Gesetze, Gesetze der Transitländer sowie des Ziellandes.

Es gibt zwar eine Handvoll Ausnahmen die ebay verbietet auf seinem Marktplatz zu handeln, aber im Großen und Ganzen überlässt es ebay dem Käufer sicherzustellen ob was in seinem Land legal oder illegal ist. Zitat:
Wenn Sie über den eBay-Marktplatz Waren aus einem anderen Land importieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Import dieser Waren in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgt.
Quelle: ebay.de

Das bedeutet jegliches Land. Selbst wenn du innerhalb der EU was kaufst, wird von einem Land in das andere Land exportiert bzw. importiert. Als Beispiel sei hier das Hakenkreuz genannt. In Finnland durchaus legal, bei uns nicht. Du könntest es also kaufen, nur beim Import (hätten wir mal wieder Grenzkontrollen) würde es vom Zöllner einbehalten und vernichtet.

Ich kenne das bei ebay seit über 20 Jahren so, sprich diese Regel ist nicht neu. Zumal ich auch nicht immer wissen kann ob was legal oder illegal wäre, dafür kenne ich nicht alle Rechtslagen auf der Welt. Von daher ist mir das auch relativ. Ich habe was Besseres mit meiner Zeit anzufangen als andere wegen irgendwas anzuschwärzen was mich persönlich nicht betrifft. Dafür gibt es teuer bezahlte Rechtsverdreher die mit sowas ihr Geld verdienen.

Ohne zu wissen wie die Randbedingungen in den einzelnen Fällen sind bleibe ich dabei … es ist durchaus legitim. Moralisch ist was anderes, aber das ist rechtlich nicht von Belang. Zumal man auch nicht vergessen darf, das es sicherlich nur eine Handvoll „LEGO® Scheldons“ sein dürften die sich mit der ganzen Thematik des geschützten / nicht geschützten Steinchens allumfänglich auskennen. Ich jedenfalls nicht.
 
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