• Herzlich willkommen!

    Das Team von »Doctor Brick« heißt Euch herzlich willkommen und wünscht Euch viel Spaß hier!
    »Doctor Brick« ist eine anerkannte Community (RLOC) für erwachsene LEGO Enthusiasten, auch AFOLs (= Adult Fans Of LEGO) genannt.
    Wir können uns hier über alle Belange des LEGO Hobbys austauschen wie z.B. Set- und Teilefragen, Vorstellung und Rezensionen von Legobauten.
    Bitte beachtet die Nutzungsbedingungen und den Verhaltensleitfaden.

Kleingewerbe anmelden ja oder nein?

RoBop

Neumitglied
Registriert
20 Aug. 2020
Beiträge
12
Ansich ist es nur eine Kleinigkeit. Habe was aus 2 Sets gebaut und eine Anleitung für mich selbst in Studio erstellt. Über 600 Seiten und 2800 Schritten.
Nun haben mich paar Leute gefragt, ob ich sie veräußern würde. Ich will damit kein Geld verdienen, herschenken möchte ich aber dennoch nichts.
Hätte sie also bei Rebrickable hochgeladen. Dafür sollte ich aber trotzdem ein Kleingewerbe anmelden oder?
Und wie ist es rechtlich, wenn ein Bauabschnitt bzw. ein offensichtliches teil einem Lego-Original ähnlich sieht der es für die Eigenkreation übernommen wurde?
 

BrickLord

Urgestein
Registriert
14 Sep. 2012
Beiträge
684
Ort
Bonn
Moin,

wenn eine Gewinnabsicht besteht - also Du mehr Einnimmst als Du ausgibst - musst Du ein Gewerbe anmelden.
Es spielt keine Rolle, ob Du damit Geld verdienen möchtest - es geht nur darum, ob Du damit Geld verdienst.
Wenn Du der Meinung bist, dass der Gewinn relativ niedrig sein wird... sagen wir mal < 1000 Euro im Jahr - dann würde ich mir echt überlegen, ob Du die Anleitungen nicht doch lieber verschenkst.
Eine Gewerbeanmeldung (es gibt keine "Kleingewerbe"-Anmeldung - das ist lediglich eine Einstufung beim Finanzamt) bedeutet immer Arbeit und Verpflichtungen.
Du musst dann z.B. jedes Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung inkl. einer Einnahmeüberschussrechnung abgeben.
Wenn Du jetzt sagst - das macht sowieso alles mein Steuerberater, kannst Du davon ausgehen dass der mind. 500 Euro (zusätzlich) dafür nehmen wird.

Gruß,
Dirk
(seit 2004 gewerblich unterwegs)
 

Vince

Mitglied
Registriert
2 Juni 2020
Beiträge
179
Man hat doch ein Steuerfreibetrag für alleinstehende 801 Euro für verheiratet 1602 Euro. Fällt das da nicht darunter ?
 

BrickLord

Urgestein
Registriert
14 Sep. 2012
Beiträge
684
Ort
Bonn
Man hat doch ein Steuerfreibetrag für alleinstehende 801 Euro für verheiratet 1602 Euro. Fällt das da nicht darunter ?

Das ist ganz was anderes - der angesprochene Steuerfreibetrag gilt für Erträge aus Kapitalerträgen - Als Kapitalerträge bezeichnet man unter anderem Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus Aktien und Fondsverkäufen.

Das hat nichts mit einer Selbständigkeit / Gewerbe zu tun.
 
P

Patrick

Guest
... wenn eine Gewinnabsicht besteht - also Du mehr Einnimmst als Du ausgibst - musst Du ein Gewerbe anmelden.
Es spielt keine Rolle, ob Du damit Geld verdienen möchtest - es geht nur darum, ob Du damit Geld verdienst.
Jein. Gewerblich handelt, wer regelmäßig Dinge in der Absicht herstellt oder ankauft, sie weiterzuverkaufen (selbst, wenn man damit Miese macht. "Gewinn" spielt überhaupt keine Rolle!). Diese "Regelmäßigkeit" ist nirgends handfest definiert, sondern muss in jedem Einzelfall durch ein Gericht festgestellt werden. Manche Gerichte sind dabei recht streng (in einem bekannten Einzelfall hat ein Gericht einer Mutter gewerbsmäßiges Handeln unterstellt, weil sie Kinderklamotten ausgemistet und nicht als großes Paket, sondern in 80 Einzelangeboten im Internet verkauft hat). Andere sehen es eher locker.

In Sachen "regelmäßig Rabatte abgrasen und mit Gewinn weiterverticken" ist die Sache relativ klar (auch wenn die einschlägigen Ebay-Kleinanzeigen-Geier das nicht wahr haben wollen). In dem von Dir beschriebenen Fall würde ich mir wegen der zwei Anleitungen überhaupt keine Gedanken bzgl. einer Gewerbeanmeldung machen. Falls das läuft, Du auf den Geschmack kommst und deshalb regelmäßig neue Anleitungen erstellst, um sie zu verkaufen, dann bist Du natürlich in der oben beschriebenen Fallkonstellation!

Eine Gewerbeanmeldung (es gibt keine "Kleingewerbe"-Anmeldung - das ist lediglich eine Einstufung beim Finanzamt) bedeutet immer Arbeit und Verpflichtungen.
Das stimmt (aus diesem Grunde vermeiden es die oben beschriebenen Geier ja und bestreiten ihr gewerbsmäßiges Handeln vehement).

Ein Nebengewerbe ist ganz schöner bürokratischer Aufwand. Ich hatte (vor Lego) auch mal zeitweise eines - betreibe meinen kleinen BL-Store jedoch (in regelmäßiger Abstimmung mit meinem Steuerberater) privat. Sollte Dein Anleitungsverkauf eine gewisse Dimension erreichen (von der Du aber noch weeeit entfernt zu sein scheinst), dann solltest Du natürlich auch rechtzeitig einen Anwalt oder einen Steuerberater konsultieren. Denn auch meine Einschätzung ist letztlich nur eine Laienansicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

efferman

Technisches Labor
Teammitglied
Ehren-Doctor
Registriert
14 Feb. 2012
Beiträge
10.148
Ort
Da wo die Katzenaugen leuchten.
Nee, steuer auf das eingenommene Geld musst du abführen, auch wenn du nur 100 euro im jahr im plus bist.
Aber, wie Patrick schon schrieb, sofern du mehr tust als abundzu etwas von dir benutztes zu verkaufen, brauchst du den Gewerbeschein. Und eine bezahlte Anleitung ist definitiv gewerbepflichtig. Überlege dir den schritt gut, denn die gewerbeanmeldung kostet ja auch noch geld. Und in die ihk wirst auch zwangsangemeldet.
 

GBCPeter

Herr der Bälle
Teammitglied
Registriert
21 Apr. 2012
Beiträge
3.399
Ort
Wuppertal
Nicht nur in der IHK, sondern auch in der Berufsgenossenschaft ( wichtig wenn dir die Tastatur auf den Fuß fällt oder den Finger an der Maus klemmst :shock:)
 

cookiedent

Meister
Registriert
20 Sep. 2015
Beiträge
2.685
Richtet man mit der genannten Tätigkeit tatsächlich ein Gewerbe ein oder ist man nicht eher freiberuflich tätig? Dann müsste man "nur" zum Finanzamt.
 

BrickTwo

Mitglied
Registriert
16 Dez. 2019
Beiträge
177
auch wenn das jetzt nicht viel zur klärung beiträgt, aber wenn ich mir das so durchlese bin ich ganz froh wie das hier in der schweiz gehandhabt wird. bis 100'000chf umsatz muss kein gewerbe angemeldet werden, der gewinn muss einfach als einkommen deklariert werden, interessiert bei kleineren beträgen aber niemand :)
 

GBCPeter

Herr der Bälle
Teammitglied
Registriert
21 Apr. 2012
Beiträge
3.399
Ort
Wuppertal
ALs ich mein Gewerbe angemeldet habe, waren die von der BG schneller als die IHK wegen der Anmeldung. Zufall, nee Handwerk.
 

HauntedHouse

Hausgeist
Registriert
12 Aug. 2015
Beiträge
169
Ort
Wülfrath
In dem von Dir beschriebenen Fall würde ich mir wegen der zwei Anleitungen überhaupt keine Gedanken bzgl. einer Gewerbeanmeldung machen.

Ich denke, das stimmt so nicht.
Wenn du zwar nur 2 Anleitungen anbietest, diese aber häufig gekauft werden, kann man dir aufgrund der Regelmäßigkeit gewerbliche Tätigkeit unterstellen.
 

Aldar-Beedo

Mitglied
Registriert
29 Apr. 2020
Beiträge
30
Ansich ist es nur eine Kleinigkeit. Habe was aus 2 Sets gebaut und eine Anleitung für mich selbst in Studio erstellt. Über 600 Seiten und 2800 Schritten.
Nun haben mich paar Leute gefragt, ob ich sie veräußern würde. Ich will damit kein Geld verdienen, herschenken möchte ich aber dennoch nichts.
Hätte sie also bei Rebrickable hochgeladen. Dafür sollte ich aber trotzdem ein Kleingewerbe anmelden oder?
Und wie ist es rechtlich, wenn ein Bauabschnitt bzw. ein offensichtliches teil einem Lego-Original ähnlich sieht der es für die Eigenkreation übernommen wurde?

Hatte mich letztens auch mal mit der Sache beschäftigt und mir ist bei Rebrickalbe etwas aufgefallen, von dem ich noch nicht weiß, welche rechtlichen Auswirkungen hat: Du bist dort nirgends als Verkäufer genannt, nur als Designer. Also nicht wie bei Bricklink "Sie kaufen bei Shop XY, betrieben von Z, mit Adresse 123 ein", sondern man kennt den Designer im rechlichen Sinne eigentlich gar nicht, da man dort ja auch kein Impressum hinterlegen muss. Auch hat man meines Wissens nach aktuell noch keine Möglichkeit Steuern auszuzeichnen, was man ja aber als gewerblicher Verkäufer tun müsste oder (gibt eine Beta-Funktion dazu, aber scheint noch nicht vollständig implementiert).

Ich habe bisher nur kostenlose Anleitungen eingestelllt, habe also keine Ahnung wie es hinter den Kulissen aussieht. Weitere Einblicke dazu würden mich also auch interessieren :)
 

Isenheim

Hulk
Registriert
3 Sep. 2020
Beiträge
985
Hallo zusammen und einen schönen 2. Advent wünsche ich!

Ich möchte mich jetzt auch mal zu dem Thema äussern, da es bei mir gerade sehr aktuell ist, und ich evtl. einige Fragen klaeren kann.
Am vergangene Freitag bin ich bei meinem Steuerfachhansel gewesen und habe für mich, nach eingehender Beratung, das so genannte Kleingewerbe mit verinfachter Buchhaltung angemeldet. Diese Anmeldung erfolgt ausschliesslich beim Finanzamt und hat mit der IHK oder der Berufsgenossenschaft nichts zu tun.

Wo Anfangs nur sporadische Einnahmen über Rebrickable kamen, ist es inzwischen eine Gewisse Regelmässigkeit mit der Anleitungen verkauft werden. Ich werde hier natürlich nicht über Summen sprechen, aber die monatlichen Einnahmen reichen inzwischen aus, um den Bedarf an neuen Legosteinen für die Entwicklung zu decken.
Aufgrund der Summe, wollte ich mich absichern, um etwaigen Nachzahlungen durch das Finanzamt entgegen zu wirken. Jetzt bin ich auf der sicheren Seite und kann besser schlafen ;)

MIt der Anmeldung ist es mir nun gestattet, einen maximalen jährlichen Umsatz von 22.000.- Euro zu erwirtschaften (Wert gültig für NRW - kann in anderen Bundesländern abweichen).
Steuern in Höhe von bis zu 30% zahle ich aber nur auf den Gewinn. Und hier kommt der Vorteil. Es können alle betriebsbedingten Ausgaben den Einnahmen gegen gerechnet werden um den Gewinn zu schmälern. Dazu zählen das Einkaufen von Legosteinen über Bricklink, Werbekosten auf Socialmedia Plattformen, genauso wie Fahrten zu Austellungen und/oder Übernachtungen vor Ort.
Käufe und Verkäufe müssen natürlich Dokumentiert werden (Exceltabellen, Dokumente, Belege, etc.), aber man hat keinen Stress mit Umsatz- oder Vorsteuer.
Wer möchte kann noch zur örtlichen Stadtverwaltung gehen und dort für 26,- Euro ein offizielles Gewerbe anmelden - die ist aber keine Vorschrift!

Auch hat man meines Wissens nach aktuell noch keine Möglichkeit Steuern auszuzeichnen, was man ja aber als gewerblicher Verkäufer tun müsste
Das ausweisen einer Steuer entfällt bei dieser Form des Gewerbes.

Wer also nur gelegentlich mal eine Anleitung im Monat über Paypal verkauft, ist relativ sicher auch ohne Anmeldung. Das Finanzamt verfolgt auch nur Fälle, bei denen Sie eine gewisse Summe an Steuern vermuten. (Frei zitierte Aussage meine Steuerberaters)

Wer mir Anfang des Jahres gesagt hätte, das ich bis Weihnachten ein "Kleinunternehmer" bin, den häte ich für verrückt erklärt :tongue:

Unternehmerischen Gruss
Jens
 

Baumel

Stammuser
Registriert
10 Jan. 2021
Beiträge
351
Käufe und Verkäufe müssen natürlich Dokumentiert werden (Exceltabellen, Dokumente, Belege, etc.), aber man hat keinen Stress mit Umsatz- oder Vorsteuer.

Ich wollte eigentlich nur fragen, ob du die Dokumentation mit der Steuererklärung abgibst, allerdings steht das ja ganz oben auf der Anlage S:

"Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz oder – soweit keine Bilanz erstellt wird – eine Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) elektronisch zu übermitteln“.

Das gilt dann wohl auch, wenn man unter dem Freibetrag von 410 € bleibt, was die ganze Sache leider unnötig kompliziert macht. Grundsätzlich muss man die Nebeneinkünfte dann zwar nicht angeben, aber man darf es natürlich trotzdem tun, und könnte so Fragen ganz einfach vorbeugen. Es reicht ja schon ein unzufriedener Käufer, der nicht nur eine negative Bewertung abgibt, sondern einen aus Rache auch beim Finanzamt anschwärzt, oder gleich zum Anwalt rennt.

Außerdem sind die Grenzen ja fließend, das LG Dessau-Roßlau hat z.B. am 11.01.2017 entschieden, dass erst ab 15 - 25 Verkaufsaktionen pro Monat ein nennenswerter Umfang an Verkäufen vorliegt. Wenn man zehnmal den Millennium Falken Neu & OVP für 800 € verkauft hat man natürlich schon vorher ein Problem, aber so eindeutig ist es halt meistens nicht: Angenommen jemand verkauft 20 Artikel im Jahr und erzielt dabei einen Gewinn von 200 €. Dann kauft er sich aber im Dezember den Falken im Angebot für 700 € und bekommt das gleiche Set zu Weihnachten geschenkt. Eines davon verkauft er für 800 € bei Ebay, wieviel Gewinn hat er jetzt erzielt?

Option 1 ist das geschenkte Set anzugeben, dann sind es 200 € + 800 € - 80 € Verkaufsgebühren = 920 €, d.h. hier greift die volle Steuerpflicht und beim Spitzensteuersatz von 42 % wären das immerhin fast 400 €.

Option 2 ist es das gekaufte Set anzugeben, dann sind es 200 € + 800 € - 700 € - 80 € = 220 €, d.h. unter dem Freibetrag und es wird kein einziger Euro Steuer fällig.

Option 3 ist es einen Mittelwert anzusetzen, dann wären es 200 € + 800 € - 350 € - 80 € = 570 €. Zwischen 410 und 820 € muss der Differenzbetrag ermittelt werden, d.h. 820 € - 570 € = 250 €, zu versteuern sind 570 – 250 € = 320 €, bei 42% wären das etwa 130 €.

Wenn man es freiwillig angibt, kann man sich natürlich auch aussuchen, welche Option man wählt. Und sobald man dann den Steuerbescheid erhalten hat, kann das Finanzamt diesen nachträglich auch nicht mehr ändern. Aber Achtung: Das gilt nur, wenn dem Finanzamt auch alle Informationen vorgelegen haben, und dieses ohne konkreten Anlass nur nicht genau geprüft hat. Die beste Variante wäre in dem Beispiel also Option 3, da man weder das geschenkte Set verschweigt, noch allzu viel bezahlen muss.

Ich hatte ursprünglich gedacht ich könnte einfach pauschal z.B. 200 € Gewinn angeben und bin dann auch sicher, weil das Finanzamt sich ja melden könnte, wenn es mehr Informationen braucht. Die muss man dann aber sowieso bereithalten und könnte sie natürlich auch gleich mit abgeben. Eine Option wäre es allerdings auch den Gewinn z.B. aus dem Verkauf eines alten Laptops mit 0 € aufzuführen. Normalerweise wäre der ja steuerfrei, wenn man aber zusätzlich noch andere Artikel verkauft, wird im Zweifelsfall alles als gewerblich eingestuft. Um keine schlafenden Hunde zu wecken halte ich es da aber für sinnvoller nur alles vernünftig zu dokumentieren und die Kaufbelege mindestens mal fünf Jahre aufzuheben, denn am Ende interessiert ja nur der erzielte Gewinn, und wenn ich einen Laptop für 1.000 € kaufe und nach fünf Jahren für 100 € verkaufe gibt es denn nun mal nicht.

PS: Die Kleinunternehmerregelung ist in ganz Deutschland gleich. Steuer zahlt man nur die normale Einkommenssteuer, also wieder bis zu 42 %. Ob angemeldet oder nicht macht also auch keinen großen Unterschied. Beim Umsatz musst du aber aufpassen! 22.000 € sind nicht wirklich viel, ich meine, wenn wir mal von 20 Verkäufen im Monat ausgehen und im Schnitt von 50 € dann sind das schon 12.000 € im Jahr und je nach Gericht gilt das noch als Privat! Das wird außerdem später richtig kompliziert: Wenn du im ersten Jahr doch einen größeren Umsatz erzielst, wirst du im nächsten Jahr auch nicht mehr als Kleinunternehmer eingestuft und musst 15 % Körperschaftsteuer und 19% Umsatzsteuer zahlen sowie bei einem Gewinn von über 24.500 € auch 3,5 % Gewerbesteuer, was in Summe auch nicht unbedingt mehr ist als vorher, nur halt viel komplizierter. Liegst du im ersten Jahr unter 22.000 € darfst du im zweiten Jahr aber sogar 50.000 € Umsatz haben, solange der Gewinn wieder nicht über 24.500 € liegt. Wenn es im dritten Jahr dann aber z.B. 23.000 € Umsatz sind bist du auch wieder raus und ich meine das bleibt dann auch so.

Für die meisten hier dürfte es in der Größenordnung zwar nicht relevant sein, aber genau das ist doch gut zu wissen, weil man sich eben mit dreistelligen Gewinnen um Steuerkram eigentlich keinen Kopf machen muss. Buch führen sollte man aber trotzdem, denn das Finanzamt ist ansonsten eiskalt und nimmt ohne Kaufbeleg den kompletten Verkaufspreis als Gewinn an, und dann ist man eben schon mit ein oder zwei der teuersten Sets schnell im vierstelligen Bereich. Entsprechend macht es vielleicht doch Sinn alles beim Finanzamt anzumelden, den einen größeren Aufwand hat man auch dann zumindest bei der Buchführung nicht. Als letzte Erkenntnis kann man nur mit dem Verkauf von Lego wohl kaum überleben, es sei denn man kommt nicht nur auf fünf- sondern mindestens mals sechsstellige Umsätze, damit sich der ganze Aufwand lohnt. Dafür braucht man dann aber vermutlich schon zusätzliches Personal und große Lagerflächen und muss noch einmal mehr verkaufen.
 

markmuel

Pink Panther
Registriert
8 Sep. 2014
Beiträge
1.097
Ort
Schierling
Du solltest Dir dringend einen Steuerberater suchen und ihn befragen.
Google ist nicht immer Dein Freund.
Sei mir nicht böse , aber in dem was Du geschrieben hast ist soviel falsches oder Halbwahrheiten drin....

Nimm Dir bitte die Zeit und geh zum Steuerberater, alles andere macht keinen Sinn.
 
Oben