Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Ohne Jurist zu sein verstehe ich die Regelung so, dass sie sich ausschließlich auf "Unternehmer" bezieht. Also gewerbliche Händler, die ihre Waren nicht nur im eigenen Laden, bzw. eigenen Online-Shop anbieten, sondern auch auf anderen Internetplattformen wie Ebay, Amazon-Marketplace, usw.
Gemäß DB-Forenregeln dient der Kleinanzeigenbereich aber ausschließlich dem "privaten" Handel und dürfte damit unproblematisch sein. Natürlich könnte dort auch ein gewerblicher Händler seine Angebote platzieren. Wenn er sich aber nicht als solcher zu erkennen gibt, bzw. Art und Menge seines Angebots eindeutig auf einen Gewerblichen schließen lassen, dann dürften DB da keine Probleme entstehen. Wie gesagt: Laienmeinung, ohne rechtliche Gewähr!