Sven
Oberlehrer
Nachtrag zu meinem vorigen Aufreger:
Geht doch... (scrollen bis zum Ende)
Geht doch... (scrollen bis zum Ende)
Welche Verkaufsplattform ist das?
Wenn du sicher bist, dass es sich um denselben Typen handelt, der von dir gekauft hat - kannst du irgendwo einen Kommentar zum Angebot abgeben?
Das denke ich auch, denn weiterverkaufen ist ja nicht verboten. Wenn es eine Kommentarfunktion gäbe, könntest du die Sachlage halt richtigstellen.Habe die Auktion auch schon gemeldet, bin mir jedoch fast sicher, dass es nichts nützt.
Eben wieder Ebay Kleinanzeigen: Black Seas Barracuda: Vollständig, OBA und OVP. 200,- VB. 10 km von mir weg. Ich natürlich gleich geschrieben wegen Ca$h und Abholung.
Nein. Wenn ich die Transaktion aufrufe wird dort angezeigt, dass ich bereits bewertet habe - die Bewertung selber ist aber weg.Kannst Du die Bewertung neu abgeben? [...] erneut eine negative Bewertung mit einer Begründung abgeben, die man nicht ohne weiteres nachprüfen kann.
Ja, aber wo? Ich habe jahrelang vergeblich versucht, von Ebay irgendeine Antwort oder Reaktion auf Meldungen, E-Mails, usw. zu bekommen! Auch in Fällen, wo ich selber zu Unrecht negativ bewertet wurde. Das war, als würde man in die Wüste rufen... Und telefonisch ist schon zwei mal keiner zu erreichen. Wohin kann ich mich - ganz konkret - wenden, um innerhalb von ein, zwei Wochen (noch dazu über die Weihnachts-/Jahreswechselzeit) eine Bewertung einfach in Luft aufzulösen...[...] dass er nur auf die erfolglose Käuferschutzanfrage verweisen musste, um die negative Bewertung loszuwerden.
Sorry für's Selberzitieren, aber ich würde mich echt freuen, wenn jemand darauf eine Antwort hätte... Mir ist völlig schleierhaft, wie ich Ebay auf wirksame Art und Weise erreichen kann...Ja, aber wo? Ich habe jahrelang vergeblich versucht, von Ebay irgendeine Antwort oder Reaktion auf Meldungen, E-Mails, usw. zu bekommen! Auch in Fällen, wo ich selber zu Unrecht negativ bewertet wurde. Das war, als würde man in die Wüste rufen... Und telefonisch ist schon zwei mal keiner zu erreichen. Wohin kann ich mich - ganz konkret - wenden, um innerhalb von ein, zwei Wochen (noch dazu über die Weihnachts-/Jahreswechselzeit) eine Bewertung einfach in Luft aufzulösen...[...] dass er nur auf die erfolglose Käuferschutzanfrage verweisen musste, um die negative Bewertung loszuwerden.