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Patrick
Guest
Falsch. Das Gesetz erstreckt sich ausdrücklich nicht auf sogenannte "3-Parteien-Systeme" wie Paypal (ich finde das auch doof, aber so ist es nunmal!)Das stimmt so nicht ganz, wie ich in meinem Artikel https://doctor-brick.de/threads/paypal-gebuehren-bei-bricklink.11735/ schon erklärte gibt es das Gesetz:
"Seit dem 13. Januar 2018 gilt in Deutschland ein „Verbot von Zahlartgebühren“."
Und selbst wenn es so wäre (was nicht der Fall ist!), dann wäre dieses deutsche Gesetz dem holländischen oder italienischen BL-Händler völlig schnurz.
Es bleiben also nach wie vor nur die Paypal-AGB, die auf einen BL-Käufer keinerlei Auswirkung haben. Wie gesagt: Ihr könnt in einem solchen Fall allenfalls den Händler bei Paypal anschwärzen. Wenn die ihm mit Sperrung des Kontos drohen, wird er die Gebühren schnell verschwinden lassen(*) (und stattdessen - wie @tastenmann richtig sagt - in den Teilepreisen oder Versandkosten verstecken. Bezahlen muss sie der Kunde am Ende so oder so).
Also nochmal: Wer erkennbaren Paypal-Gebühren durch Kaufabschluss zustimmt, muss sie auch bezahlen!
(*) in Zukunft! Auf Euren bereits abgeschlossenen Kauf hat das trotzdem 0,0 Auswirkung.