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Abmahnwelle auf BrickLink durch den IDO

Stein Zeit

Stammuser
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Ich denke die Talsolle ist durchschritten.9 Shops haben wieder auf gemacht mit geänderten AGB´s. Auch ich werde meinen Shop bald wieder öffnen. Dann mal schauen, was passiert. Die Dinge die nur BrickLink ändern kann wurde, soweit ich weiß, nicht abgemahnt. Es waren immer "nur" fehlerhafte AGB´s.
 

1000steine

Brickmaster
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Das mit dem Geoblocking wird wohl neben der Registrierungspflicht im Verpackungsregister der nächste große Renner.

Eigentlich sollte das Geoblocking nur verhindern, dass Personen aus unterschiedlichen EU Staaten unterschiedliche Angebote ein und derselben Firma wahrnehmen müssen/sollen. Das ist in Zukunft nicht erlaubt. Einem Franzose muss es künftig möglich sein, meinen deutschen Shop zu betrachten und von Frankreich aus dort zu bestellen. ABER ich bin nicht verpflichtet nach Frankreich zu liefern. Der Franzose müsste also eine deutsche Lieferadresse angeben.

Interessant wird die Frage: Wenn der Franzose bestellen darf und ich auch nach Frankreich liefere, MUSS ich dann auch den Griechen in Griechenland beliefern?
 

Stein Zeit

Stammuser
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Mal was anderes. TTIP also das Freihandelsabkommen mit den USA ist doch unterzeichnet worden. Greift das nicht irgendwie auch im Fall von BrickLink?
 

Gerechtigkeitsliga

Stammuser
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Ich warte noch bis nach Weihnachten. Habe meine Terms zusammensammeln müssen, da ich davon Null Ahnung habe. Weiß also noch nicht, ob die so in Ordnung sind. Möchte noch jemanden drüber schauen lassen.
Vorteil ist, dass wenn er wieder auf ist ich vermutlich die 100.000 Teile Marke geknackt habe.
 
P

Patrick

Guest
Edit: Mein BrickLink Store ist wieder geöffnet. No risk no fun.

Wie ich sehe, hast Du den Kleinteile-Warnhinweis bei jedem Artikel hinzugefügt. Müsste außerdem nicht noch bei jedem Artikel der Hinweis dazu "zzgl. Versandkosten" als Link zur Verandkostenübersicht? Aber nun die Frage: Warum eigentich auf deutsch? Kommt dann als nächstes eine Abmahnung aus Rumänien, weil der Hinweis nicht auch auf rumänisch da steht? Und auf dänisch? Und französisch? Polnisch? ...? ...?
Man kann den Hinweis ja nicht in allen Sprachen der Welt hinschreiben. Und Bricklink ist nunmal eine englischsprachige Plattform.
Das zielt auch in Richtung Bestell-Button mit der Beschriftung "Kostenpflichtig bestellen". Der hilft dem tschechischen Käufer auch nicht...

In der Konsequenz würde man ja alle Deutschen vom Handel auf internationalen Plattformen abschneiden, wenn sie dort nicht in der jeweiligen Sprache, bzw. auf Englisch handeln dürfen.

Ich habe mir kürzlich (endlich) den UCS-Falken bestellt. Bestes Angebot war in Frankreich. Auf der dortigen Website war der gesamte Bestellvorgang (natürlich) auf französisch. Was, wenn ich armer Deutscher nun an einem Kleinteil ersticke, weil mich der Franzose nicht auf Deutsch gewarnt hat?
 

Stein Zeit

Stammuser
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Aber nun die Frage: Warum eigentich auf deutsch?
Weil das ein rein nationales Gesetz ist. In vielen anderen Ländern reicht es aus, wenn es einmal irgendwo steht.

EU- Recht sagt: Es muss auf der Website stehen. Deutsches Recht hat daraus gemacht: Es muss hinter jedem Artikel stehen.

Das mit den Versandkosten lässt sich leider auf BrickLink nicht umsetzen. Soweit ich weiß, wurde das auch nicht abgemahnt.
 
P

Patrick

Guest
Weil das ein rein nationales Gesetz ist. In vielen anderen Ländern reicht es aus, wenn es einmal irgendwo steht.

EU- Recht sagt: Es muss auf der Website stehen. Deutsches Recht hat daraus gemacht: Es muss hinter jedem Artikel stehen.

Und woher wissen wir, dass es nicht in Burkina-Faso ein ebenso bescheuertes Gesetz gibt? Oder irgendwo sonst in der EU oder dem Rest der Welt?
Ich persönlich (als Nicht-Jurist) bin der Meinung, wer auf einer englischsprachigen Website einen englischsprachigen Anmeldungsprozess durchläuft und dort Waren bestellt, die auf englisch bezeichnet sind, der muss einen englischsprachigen Warnhinweis verstehen und kann keinen deutschen erwarten (oder türkischen, oder griechischen, ...).
 

1000steine

Brickmaster
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Und woher wissen wir, dass es nicht in Burkina-Faso ein ebenso bescheuertes Gesetz gibt? Oder irgendwo sonst in der EU oder dem Rest der Welt?
Ich persönlich (als Nicht-Jurist) bin der Meinung, wer auf einer englischsprachigen Website einen englischsprachigen Anmeldungsprozess durchläuft und dort Waren bestellt, die auf englisch bezeichnet sind, der muss einen englischsprachigen Warnhinweis verstehen und kann keinen deutschen erwarten (oder türkischen, oder griechischen, ...).

Das "Problem" wird sein, dass die meisten deutschen Shops ihre Terms auf englisch UND deutsch hinterlegen und daraus könnte einem vermutlich der Strick gedreht werden. Wenn man seinen BL Shop komplett auf englisch betreibt, inkl. aller Pflichtinfos auf englisch und (ist ja auch Pflichtinfo) Vertragssprache englisch angibt, dann wird man vielleicht am sichersten fahren.
 

grawuli

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Man muss sich wirklich fremdschämen, dass das deutsche Recht so einen Irrsinn überhaupt ermöglicht.
Ich bin jetzt über 60 Jahre ganz gut mit dem Deutschen Recht gefahren. Wenn ich da so in andere Länder schaue, bin ich ganz zufrieden.

Und noch nebenbei: Wie ich den letzten Beiträgen entnehmen konnte, wurde wieder einmal aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Viel Wind um Nichts, Aber so sind wir Deutschen halt.
 

Carrera124

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Ich bin jetzt über 60 Jahre ganz gut mit dem Deutschen Recht gefahren. Wenn ich da so in andere Länder schaue, bin ich ganz zufrieden.
Nur weil es anderswo schlechter ist, muss hier nicht alles gut sein.
Diese Abmahn-Industrie zerstört seit Jahren aus reiner Geldgier Existenzen... und dabei gibt es seit langem diverse Verbesserungsvorschläge, wie man sowas auf sinnvolle Art und Weise regeln könnte. Leider kommt unsere Gesetzgebung nicht in die Pötte. Denn das Instrument der Abmahnungen als solches ist ja durchaus sinnvoll, um Mißstände aufzuzeigen und zu beheben. Aber halt nur solange, wie es nicht missbräuchlich ausgenutzt wird. Und dieser Mißbrauch muss gesetzlich verhindert werden.
 

grawuli

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Dann darf man der Abmahnung-Industrie eben keine Angriffsfläche bieten. Alles richtig gemacht ==> keine Abmahnung. So einfach ist das.
 

Enesco

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Ich persönlich (als Nicht-Jurist) bin der Meinung, wer auf einer englischsprachigen Website einen englischsprachigen Anmeldungsprozess durchläuft und dort Waren bestellt, die auf englisch bezeichnet sind, der muss einen englischsprachigen Warnhinweis verstehen und kann keinen deutschen erwarten (oder türkischen, oder griechischen, ...).
Nicht nur du, sondern auch ich bin der Meinung.
Die Gesetze in Deutschland sind meiner Meinung nach zwar überwiegend sinnvoll, aber auch teilweise absurd und verwirrend.
 

Carrera124

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Dann darf man der Abmahnung-Industrie eben keine Angriffsfläche bieten. Alles richtig gemacht ==> keine Abmahnung. So einfach ist das.
Schlauberger, dann sag doch mal konkret, wie das gehen soll. Selbst die Rechtsgelehrten räumen derzeit ein, dass das im konkreten Fall derzeit garnicht machbar ist.

Und niemand bestreitet, dass man bei Bricklink Dinge verbessern könnte. Aber das ist ja garnicht die Motivatian dieser Abmahn-Industrie, die wollen nur ihr eigenes Säckel füllen.
 

grawuli

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Nicht nur du, sondern auch ich bin der Meinung.
Die Gesetze in Deutschland sind meiner Meinung nach zwar überwiegend sinnvoll, aber auch teilweise absurd und verwirrend.

Wenn man etwas nicht versteht, muss man sich von kompetenter Seite beraten lassen. Wer trotzdem einen Geschäft betreibt, muss hinterher nicht rummeckern.
 
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